PERSÖNLICHE ASSISTENZ

Mit unserem Angebot der Persönlichen Assistenz unterstützen wir Sie, damit Sie möglichst selbstbestimmt leben.
Sie wissen am besten, wie Sie leben möchten. Und was gerade gut für Sie ist.

Sie entscheiden selbst,

  • welche Unterstützung Sie benötigen
  • wie diese Unterstützung sein muss
  • wann Sie diese Unterstützung bekommen
  • wer Sie unterstützt.

Für die Unterstützung mit der Persönlichen Assistenz ist es notwendig, dass Sie von Ihrer Pflegekasse einen Bescheid mit der Bewilligung eines Pflegegrades haben.

Was finden wir für die Persönliche Assistenz wichtig?

Diese beiden Punkte finden wir vom Pflegedienst bei Lebenswege für Ihre Persönliche Assistenz besonders wichtig:

  1. Die Unterstützung kann ganz unterschiedlich sein.
    Je nachdem, wie Sie diese Unterstützung gerade brauchen. Zum Beispiel helfen wir Ihnen dabei, wenn Sie etwas selbst erledigen möchten. Oder wir übernehmen Aufgaben für Sie, weil Sie diese selbst nicht schaffen.
  2. Bei Ihrer Unterstützung mit der Persönlichen Assistenz arbeiten wir mit Ihnen immer eng zusammen.

Wie funktioniert die Persönliche Assistenz im Alltag?

Sie wissen selbst am besten, welche Unterstützung Sie brauchen. Deshalb planen wir die Leistungen der Persönlichen Assistenz mit Ihnen zusammen:
So bekommen Sie von uns genau die Unterstützung, die Sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen.

Damit das funktioniert, werden Sie von einem extra zusammengestellten Team unterstützt. In diesem Team arbeiten neben verschiedenen Assistenten auch Pflegefachkräfte und eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter.

Sie bekommen Unterstützung in allen Lebensbereichen, wo Sie das möchten. Zum Beispiel im Alltag in Ihrer Wohnung, bei Ihrer Ausbildung oder Ihrem Beruf, im Bereich Ihrer Gesundheit oder bei der Gestaltung Ihrer Freizeit.

Informationen zur Erstqualifikation für die Persönliche Pflegeassistenz finden Sie hier.

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Welche Leistungen gehören zur Persönlichen Assistenz?

Zur Persönlichen Assistenz gehören ganz unterschiedliche Leistungen:

  • Die Grundpflege, wie sie im 11. Sozialgesetzbuch beschrieben wird.
    Zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen oder beim Essen und Trinken.
  • Die Unterstützung im Haushalt. Zum Beispiel beim Einkaufen, Kochen und bei der Reinigung der Wohnung
  • Die Unterstützung bei Wegen und bei der Teilnahme an Veranstaltungen.
    Zum Beispiel Begleitung zu Terminen bei Ärzten und Behörden oder beim Besuch von Festen und Kultur- oder Sportveranstaltungen.

Zur Persönlichen Assistenz gehört auch die Unterstützung in Situationen, die Sie vorher nicht genau planen können. Das können ganz alltägliche Situationen sein.
Zum Beispiel, wenn Sie krank werden oder wenn Sie spontan Lust haben, zu kochen. Sie können dann in der Situation entscheiden, welche Unterstützung Sie gerade brauchen. Wir gehen ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse ein.

Welche Leistungen gehören nicht zur Persönlichen Assistenz?

Eine Behandlungspflege, wie sie im 5. Sozialgesetzbuch beschrieben wird, gehört nicht zur Persönlichen Assistenz. Zum Beispiel Spritzen setzen oder die Wundversorgung. Diese Behandlungspflege nennt man auch häusliche Krankenpflege. Die häusliche Krankenpflege kann man von der Hausärztin oder dem Hausarzt verordnet bekommen, auch wenn man kein Pflegegrad hat.

VERTRAUEN UND ZUFRIEDENHEIT

Wir setzen uns in der Gesellschaft und Politik für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein und unterstützen sie in der Durchsetzung ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse. Wir schaffen die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben.